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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

2019 sicher durch die Haupt- und Abgasuntersuchung

15.01.2019 | FAHRSCHUL-WISSEN

Trotz gesetzlicher Vorschrift ist die Haupt- und Abgasuntersuchung für viele Fahrzeughalter alles andere als Routine. Neue gesetzliche Vorschriften verkomplizieren 2019 die bestehende Verunsicherung. Alle Jahre wieder stehen für Auto- und Motorradfahrer die Haupt- und Abgasuntersuchung an. Um in den Besitz einer gültigen Plakette zu gelangen, muss das eigene Fahrzeug alle zwei Jahre in Sachen Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit auf Herz und Nieren überprüft werden. Doch nicht nur Besitzern von Fahrzeugen älterer Bauart graut es regelmäßig vor der bevorstehenden Untersuchung. Statistisch gesehen sind die Sorgen nicht unbegründet: Laut Angaben des TÜVs verweigerten die Prüfer knapp jedem vierten Auto das begehrte Prüfsiegel. „Besonders häufig sind es kleinere Mängel, wegen denen die Zulassung verwehrt wird“, weiß Hubert Nuss von der Fahrschule Nuss GmbH, von Berufs wegen Stammgast bei den zuständigen Prüfstellen. „Fehlende Papiere, abgelaufene Verbandskästen oder ein defektes Lämpchen sind besonders ärgerliche Gründe, durch den TÜV zu fallen. Wer selbst ein wenig Zeit in die Vorbereitung investiert, ist vor bösen Überraschungen gefeit und spart später Geld und Nerven.“ Mit dem Jahreswechsel löst die orangefarbene Prüfplakette das vormals grüne Siegel ab, für Ordnungsbehörden ein klarer Indikator für Verwarnungen und Bußgelder. Doch nicht nur farblich hat sich im vergangenen Jahr in Sachen Haupt- und Abgasuntersuchungen einiges getan. Mit der Einstufung „Gefährlicher Mangel“ hat der Gesetzgeber eine zusätzliche Klassifizierung geschaffen, mit welcher die Prüfer dem Fahrzeug zwar eine unmittelbare Verkehrsgefährdung attestieren, dem Halter aber immerhin noch die Fahrt nach Hause oder in die nächstgelegene Werkstatt gestatten. Seit vergangenem Jahr ebenfalls wieder Pflicht, ist die umstrittene Abgasmessung am Endrohr während der Abgasuntersuchung. Dabei wird eine Sonde direkt in den Auspuff eingeführt, um Defekte oder Manipulationen offenzulegen. „Die Endrohrmessung wird weithin als eine politische Reaktion auf den Abgasskandal gedeutet“, so Hubert Nuss. „Die Kosten dafür trägt letztlich wieder der Kunde, denn den damit verbundenen Mehraufwand schlagen Dekra, TÜV und Co. auf ihre Gebühren auf.“ Um zusätzliche Kosten durch unnötige, weil vermeidbare Nachkontrollen oder verpasste Fristen zu vermeiden, rät Hubert Nuss allen Fahrzeughaltern, sich rechtzeitig um einen Termin für die Haupt- und Abgasuntersuchung zu kümmern und das eigene Fahrzeug im Vorfeld möglichst gründlich auf offensichtliche Mängel zu kontrollieren.

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Richtiges Verhalten bei Verkehrsunfällen

15.08.2018 | FAHRSCHUL-WISSEN

Kommt es auf der Straße zum Zusammenstoß, drohen die Beteiligten schnell die Nerven zu verlieren. Dabei ist das richtige Verhalten unmittelbar nach einem Unfall entscheidend, um sowohl die eigene Sicherheit zu gewährleisten und Folgeschäden zu vermeiden. 2017 erreichte die Zahl der von der Polizei registrierten Verkehrsunfälle mit rund 2,6 Millionen einen neuen Höchststand. Dies geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hervor. Obwohl es sich somit um ein alltägliches Vorkommnis auf deutschen Straßen handelt, bleibt ein Unfall in der Vorstellung vieler Autofahrer ein Horrorszenario. Treffen kann es dabei unabhängig der eigenen Fahrweise und –kompetenz grundsätzlich jeden. Denn viele Unfallursachen liegen außerhalb des eigenen Einflussbereiches, darunter schwierige Witterungsbedingungen, technische Mängel und nicht zuletzt das unberechenbare Verhalten von Tieren und anderen Verkehrsteilnehmern. „Umso wichtiger ist es, auf den Ernstfall vorbereitet zu sein und sich mit dem angemessenen Verhalten bei einem Unfall auseinanderzusetzen“, weiß Hubert Nuss. In der Fahrschule Nuss GmbH erlernen die Fahrschülerinnen und -schüler deshalb bereits frühzeitig die richtige Vorgehensweise, sollte es trotz entsprechender Sicherheitsvorkehrungen später einmal zum Crash kommen. „Leider kommt vielen Autofahrern dieses Wissen über die Zeit abhanden. Wenn es dann tatsächlich einmal knallt, fällt es angesichts von Aufregung und Schock naturgemäß schwer, sich zu erinnern.“ Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, im Falle eines Unfalls nicht die Nerven zu verlieren und möglichst ruhig und besonnen zu reagieren. „Wer kopflos an der ungesicherten Unfallstelle umherläuft, setzt sich nicht nur selbst weiterer Gefahren aus, sondern riskiert auch Folgeunfälle“, so Hubert Nuss. Das korrekte Vorgehen besteht demnach aus der kontrollierten Absicherung der Unfallstelle mittels Warnblinkanlage und Warndreieck, der medizinischen Erstversorgung von Verletzten und schließlich dem Alarmieren der zuständigen Einsatzkräfte. „Wer diese Checkliste verinnerlicht, kann als Betroffener auch unter Stress richtig agieren und somit mitunter Schlimmeres verhindern“, verrät Hubert Nuss. „Natürlich möchte niemand in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Doch es ist die Pflicht eines jeden Verkehrsteilnehmers, unabhängig der unmittelbaren Beteiligung auch auf diese Eventualität vorbereitet zu sein.“

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Begleitetes Fahren - der Führerschein mit 17

15.07.2018 | FAHRSCHUL-WISSEN

Die 2010 vom Bundestag beschlossene Gesetzesinitiative „Begleitetes Fahren“ zeigt Wirkung: Wer schon mit 17 Erfahrung im Straßenverkehr sammelt, verursacht später deutlich weniger Unfälle. Fahranfänger sind besonders unfallgefährdet. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) verunglückten 2015 über 66.000 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren auf deutschen Straßen. Mangelnde Fahrpraxis und erhöhte Risikobereitschaft sind naheliegende Gründe für die, im Verhältnis zu anderen Verkehrsteilnehmern, überdurchschnittlich hohe Quote. Um jungen Menschen einen sicheren Einstieg in den Straßenverkehr zu ermöglichen, hat der Bundestag 2010 die Gesetzesinitiative „Begleitetes Fahren“ (BF17) beschlossen. Die umgangssprachlich auch als „Führerschein mit 17“ bekannte Sonderregelung des Straßenverkehrsgesetzes, erlaubt Jugendlichen bereits mit 17 Jahren den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE in Form einer sogenannten „Prüfungsbescheinigung“. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen die Führerscheinneulinge dann in Begleitung von im Vorfeld bestimmtnr Personen Auto fahren. Seit seiner Einführung hat sich das Modell Begleitetes Fahren zu einer echten Erfolgsstory entwickelt: Das Bundesverkehrsministerium bescheinigt B17-Teilnehmenden später ein, im Vergleich zu regulären Fahranfängern rund 20 % geringeres Unfallrisiko. Auch #userInhaber#, Inhaber der #userName#, ist überzeugt von dem Konzept: „BF17 gibt jungen Menschen die Gelegenheit, über einen längeren Zeitraum in einem kontrollierten Rahmen wertvolle praktische Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln. Dieser Vorsprung wirkt sich später positiv auf das Fahrverhalten aus.“ Die Begleitpersonen dürfen im Unterschied zu Fahrlehrern nicht aktiv in das Verkehrsgeschehen eingreifen, unterliegen aber dennoch gesetzlichen Vorschriften. „Eine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und über einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren eine Fahrerlaubnis besitzen“, erläutert #userInhaber#. „Weiterhin darf eine Begleitperson nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben und unterliegt der 0,5 Promillegrenze und dem Drogenverbot.“ Als Begleitperson gilt aber nur, wer namentlich in der bei jeder Fahrt mitzuführenden Prüfungsbescheinigung genannt ist. Eine entsprechende Angabe ist deshalb bereits im Zuge der Antragsstellung notwendig. Die Anzahl der Begleiter ist jedoch nicht begrenzt und kann im Nachhinein beliebig erweitert werden. Ausführliche Informationen zum Thema gibt #userInhaber# gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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